- Zuschuss für Erwerb und Errichtung von Ladepunkten mit jeweils bis 22 kW, inklusive Netzanschluss/Batteriespeicher und Nebenarbeiten
- max. 900 Euro pro Ladepunkt
- insbesondere nicht öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen für betriebseigene/kommunale Flottenfahrzeuge und privat genutzte Fahrzeuge von Beschäftigten; darüber hinaus Ladeeinrichtungen an Stellplätzen im öffentlichen Raum zur exklusiven gewerblichen Nutzung (z.B. für Carsharing und Taxen/Chauffeurfahrzeuge)
- Nutzung erneuerbarer Energie & Steuerbarkeit vorausgesetzt
- für Unternehmen und kommunale Körperschaften (insbesondere Gebietskörperschaften, unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände, Zweckverbände); mit Unterschieden bei Bedingungen und Beantragungsprozess
Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Beratung bei der Antragstellung, Planung, der passenden Ladelösung und der Vermittlung eines Installationspartners.
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen