BMVI veröffentlicht Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“

  • Zuschuss für Erwerb und Errichtung von Ladepunkten mit jeweils bis 22 kW, inklusive Netzanschluss/Batteriespeicher und Nebenarbeiten
  • max. 900 Euro pro Ladepunkt
  • insbesondere nicht öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen für betriebseigene/kommunale Flottenfahrzeuge und privat genutzte Fahrzeuge von Beschäftigten; darüber hinaus Ladeeinrichtungen an Stellplätzen im öffentlichen Raum zur exklusiven gewerblichen Nutzung (z.B. für Carsharing und Taxen/Chauffeurfahrzeuge)
  • Nutzung erneuerbarer Energie & Steuerbarkeit vorausgesetzt
  • für Unternehmen und kommunale Körperschaften (insbesondere Gebietskörperschaften, unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände, Zweckverbände); mit Unterschieden bei Bedingungen und Beantragungsprozess

Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Beratung bei der Antragstellung, Planung, der passenden Ladelösung und der Vermittlung eines Installationspartners.


Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen

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